Die Kriminalisierung der Masse

Kim Schmitz, aka Kim dot com, aka Kimble wurde vom FBI in die Mangel genommen. Eine seiner Seiten, megaupload.com, auch. Man kann das schön an der neuen Aufmachung der Seite bewundern, wenn man sie besucht:Drei Logos prangen dem zum Download geneigten Surfer entgegen. Es sind die Siegel des Department of Justice, des FBI Cyber Program und des National Intellectual Property Rights Coordination Center (NIPRCC). Gegenüber dem unformatierten Text des Bundeskriminalamtes auf der kino.to Webseite, recht beeindruckend. Eines steht fest: die Amerikaner haben eine Menge Pathos und lieben Symbolistik.

Das NIPRCC wurde 2000 gegründet, mit der Absicht, den diversen amerikanischen Strafverfolgungsbehörden eine Dachorganisation zu geben, die sich speziell auf die Verfolgung von Vergehen gegen Urheber- und Markenrechte konzentriert. Interessanterweise war und ist seit den frühen 1990ern einer der Hauptschwerpunkte die Verfolgung kopierter Pharmazeutika welche bekanntlich in Schwellenländern teilweise für ein Hundertstel ihrer Industriestaatenpreise zu bekommen sind. Bekanntlich wurde Filesharing und damit das Verbreiten und Kopieren von Filmen und Musik erst Ende der 90er zu Thema; damit gewichtig genug, um es ermittlungstechnisch und rechtlich unter eine Haube zu bringen: der NIPRCC.

Bis zu 10 Jahre Gefängnis erwarten jene, die – in kommerziellem Umfang – Urheberrecht verletzen. 18 U.S.C. §§2, 2319; 17 U.S.C. §506 haben Verletzungen geistigen Eigentums in den USA inzwischen kriminalisiert. In Deutschland zählen Urheberrechtsverletzungen noch nicht zu Straftaten im Rahmen des Strafgesetzbuches, kann jedoch im Rahmen des §108a UrhG (gewerbsmäßig unerlaubte Verwertung)  bis zu fünf Jahre einbringen. Auch wenn mir populistische Strafrahmen-Vergleiche mit Normen des Strafgesetzes zuwider sind, sind sie doch zu plakativ, um sie auszulassen:

Wer einen Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall begeht, also gegen den Willen der Schwangeren handelt oder leichtfertig die Gefahr einer schweren(!) Gesundheitsverletzung oder des Todes(!!)  der Schwangeren herbeiführt, den erwarten bis zu 5 Jahre Freihheitsstrafe – also das Gleiche wie dem Betreiber einer Movie-Download-Seite. Das Gleiche gilt für Körperverletzung, Förderung des Menschenhandels, Freiheitsberaubung, Kinderhandel (alle in ihrer unqualifizierten Form). Die Strafgesetze reflektieren – mit Verzögerung – gesellschaftliche „Dynamik“ in ihrer Gewichtung von Straftaten gegen Leib und Leben (wie die vorige Liste) gegenüber jenen, die sich gegen Vermögen als solches richten.

Die Amerikaner sind den Deutschen in dieser Hinsicht weit voraus. Man könnte es auf die bedrohliche wirtschaftliche Situation in den USA und der Stellung ihrer Medienindustrie (Urheberrechte) zurückführen. Wie auch immer; auf der FBI Website heißt es:

It’s an age-old crime: stealing. But it’s not about picking a pocket or holding up a bank. It’s robbing people of their ideas, inventions, and creative expressions—what’s called intellectual property—everything from trade secrets and proprietary products and parts to movies and music and software.

Zweifellos rührt die Kriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen an einer ausgiebig und fortdauernden Diskussion über das Wesen geistigen Eigentums. Ob und wieweit geistiges Eigentum schutzwürdig ist, soll und kann in diesem Artikel nicht annähernd geklärt werden. Nur soviel: Jede menschliche Neuerung, geboren aus einer Idee, ist eine geistige Leistung und besitzt einen Urheber. Man kann die ultra-humanistische Ansicht vertreten, daß Ideen per se zum Gemeingut erhoben werden, da sie für das Fortkommen der Menschheit unabdingbar sind. Probleme ergeben sich in der Moderne, seit Ideen kommerzialisierbar sind. Philosophie ist in ihren Facetten zu Wissenschaft geworden. Wissenschaft wiederum ist in großen Teilen geförderte Forschung zum Zweck ihrer Kommerzialisierung. Das gilt auch für Kunst. Was bedeutet beispielsweise „creative expression“? Der kreative Ausdruck eines Künstlers, der Musik macht oder Filme dreht, steckt im Werk – genauso dessen geistige Urheberschaft. Wenn man sein Werk verbreiten will geschieht das vor einer Audienz, vor Menschen, vor der Welt. Der künstlerische oder wissenschaftliche Ausdruck liegt im Werk selbst; seine Verbreitung kann Kommerz sein. Nach alledem hat die Verbreitung nichts mit dem im Werk enthaltenen Ausdruck zu tun – dem, was geschützt ist.

Was schützt das Urheberrecht? Es schützt das Recht auf die Veräußerung, Veränderung eines Werkes und erstreckt sich auf den Gebrauch durch Dritte. Dieser Gebrauch kann Konsum und Weiterverbreitung sein; der Urheber kann die Weiterverbreitung untersagen, nicht aber den Konsum. Andernfalls hätte er sein Werk nicht veröffentlichen brauchen. Im Klartext ist das private Ansehen eines Filmes keine Verletzung des Urheberrechtes – denn dazu ist der Film da. Inzwischen gibt es weltweite Bestrebungen, auch das Sich-Verschaffen, also den Download von Medien strafbewehrt zu machen. Das bedeutet dann, daß ich, wenn mir jemand auf dem Marktplatz ein gestohlenes Bild vor die Nase hält, beim Anblick mit einem Bein im Knast stehe. Natürlich wird juristisch so argumentiert, daß nicht das Betrachten des Bildes, wohl aber der Umstand, daß meine Anwesenheit vor Ort – also das Mich-zum-Markplatz-Begeben – den Rechtsbruch befördert hat. Irrsinnig, aber juristisch umsetzbar.

Solange der Lobby der Pharma- und Medienindustrie keine Leine angelegt wird, ist zu erwarten, das weitere US-Codes oder deutsche Urheberrechts-Paragraphen erlassen werden, welche gemeinhin günstige Arzneimittel und freie Informationsbeschaffung beschränkt. Das rührt – allein bei oberflächlicher Betrachtungsweise – an die Grundrechte. Bleiben wir bei der Informationsaufnahme und -verbreitung: Das Kopieren ist ein archaisches Konzept und dieses Konzept ist uns zu eigen. Konfuzius hat es einst so zusammengefaßt:

Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.

Da haben wir es. Wir sind Nachahmer; wir sind Kinder der Primaten. Oder suchen wir nicht zunächst immer den Weg des geringsten Widerstandes? Würden Schulen ihre Schüler lediglich aus Erfahrung lernen lassen, würde ein Menschenleben nicht genügen, um seinen Realschulabschluß zu erreichen. Das Rezipieren, Kopieren und Verändern der Ideen und Muster unserer Ahnen ist die Grundvoraussetzung für die technologische und philosophische Entwicklung der Menschheit. Vielleicht sind zu viele Amerikaner Kreationisten, um diesen Umstand zu akzeptieren.