Die Christenlobby

Warum in Bayern das Kreuz in Schulen und Behörden rechtswidrig ist und dennoch hängen bleiben wird.

Der Freistaat Bayern bekennt sich zur christlichen Weltanschauung. Das meinen viele Bayern jedenfalls und mit ihnen die CSU. Wenngleich die bayerische Landesverfassung die Religionsfreiheit des Grundgesetzes wiederholt (Art. 107 ), bleiben die Tatsachen: Das Kreuz hängt in jeder Schule und es wird bleiben. In der aktuellen Kruzifix-Debatte, im permanenten Hype um Kopftücher, wird derzeit klar, daß sie äußerst machvoll sind: die Christen.

In seinem Grundsatzurteil, dem „Kruzifix-Urteil“ hat das Bundesverfassungsgericht 1995 schon klargestellt, daß ein Kreuz als Symbol einer Glaubensrichtung in öffentlichen Schulen nichts zu suchen habe. Damit wurde seinerzeit der Paragraph 13 der bayerischen Volksschulordnung gekippt, wonach in allen öffentlichen Schulen Kreuze anzubringen seien. Die Begründung war stichhaltig: 

Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Glaubensfreiheit. Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist danach Sache des Einzelnen, nicht des Staates. Der Staat darf ihm einen Glauben oder eine Religion weder vorschreiben noch verbieten. Zur Glaubensfreiheit gehört aber nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben, sondern auch die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (vgl. BVerfGE 32, 98 [106]).

und für die Schüler gilt:

Zusammen mit der allgemeinen Schulpflicht führen Kreuze in Unterrichtsräumen dazu, daß die Schüler während des Unterrichts von Staats wegen und ohne Ausweichmöglichkeit mit diesem Symbol konfrontiert sind und gezwungen werden, „unter dem Kreuz“ zu lernen.

Was geschah daraufhin in Bayern? Der Art. 7 BayEUG wurde erlassen, mit dem im Grunde gleichen Inhalt, wie des §13 der Volksschulordnung. Hier gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung, wonach derjenige, welcher sich vom Kreuz belästigt fühlt, beschweren kann. Im Prinzip hatte sich nichts geändert: Das Gesetz „erlaubte“ lediglich, was ohnehin schon erlaubt war: Man konnte sein Recht auf Freiheit von Religion verteidigen. Irgendwie hatte der bayerische Staat es geschafft, das Gesetz einer neuen Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht zu entziehen.

Daraufhin wurde wieder geklagt, nämlich vorm Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dieser wies die Klage gegen die staatlich verordnete Kreuz-Aufhängung in Schulen als unbegründet ab. Und zwar mit folgender Begründung:

Der Staat kann kraft seiner Schulaufsicht (Art. 130 BV) und der damit verbundenen Befugnis zur Ordnung und Organisation des Schulwesens über die Ausstattung der Schulzimmer entscheiden. Der Gesetzgeber ist aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht gehindert, eine Regelung zu treffen, nach der in jedem Klassenraum der Volksschule ein Kreuz angebracht wird. Er ist lediglich verpflichtet, zwischen den widerstreitenden Grundrechtspositionen derer, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen das Kreuz ablehnen, und derjenigen, die das Kreuz wünschen oder akzeptieren, einen schonenden Ausgleich zu schaffen.

Nochmal in etwas populärerem Deutsch: Der Staat sei demnach nicht verpflichtet, sich religionsneutral zu verhalten. Wenn der Staat sich darum kümmere, daß Streitigkeiten zwischen Christen und Andersdenkenden ( = Atheisten und die restlichen Religionen ) geschlichtet werden können. Und das ist mit der aktualisierten Version des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) geschehen: Der Schulleiter hat danach für eine gütliche Einigung zu sorgen, wenn sich beschwert wird. Das Urteil ignoriert Art. 4 I Grundgesetz vollkommen. Selbst Art. 104 I der Bayerischen Verfassung – in ihrer knappen Form – ist angetastet. Mit anderen Worten: „Wir in Bayern sind christlich. An alle anderen: Ihr könnt Euch gerne beschweren.“

Ein Ausflug in’s Europarecht bringt ein Gleichnis zutage, welches die christliche Prägung Europas und ihren festen Griff in Beziehung zu Politik und Weltanschauung aufzeigt: Im Jahre 2009 sprach der Europäische Gerichtshof einer italienischen Mutter 5000 Euro zu, weil in der Schule ihrer Kinder Kruzifixe angebracht waren. Ein italienisches Verwaltungsgericht hatte ihrer Beschwerde zuvor entgegnet, daß das Kreuz „ein Symbol der italienischen Geschichte und Kultur und folglich der italienischen Identität“ darstellt. Kein religiöses Symbol, sondern Normalzustand. In Straßburg war man da anderer Meinung und erkannte hier die Verletzung negativer Religionsfreiheit: Man soll von solchen religiösen Darstellungen gerade nicht bedrängt werden. Das italienische Bildungsministerium empörte sich und sprach von „Zeichen der Tradition“; die deutsche Bischofskonferenz empörte sich (Religionsfreiheit bedeute nicht das Freisein von Religion); die CSU empörte sich („geistige Zusammenbruch durch Substanzverlust“ ); Der Vatikan empörte sich („laizistischer Fundamentalismus“ des EuGH).

Was ist das, wenn nicht Religionsdemokratie? Warum sind Kopftücher nun in Schulen verboten? Wieso hat der Islam einen schlechten Ruf in Europa – und einen noch schlechteren in Bayern und Österreich? Warum tauchen Begriffe wie „Volkstum“ und „Heimat“ in politischen Diskussionen immer öfter auf? Und warum besinnen sich sächsische Rechtsradikale auf die „christliche Tradition“ des Weihnachtsbaumes? Deutschland und Europa sind im Griff einer religiösen Strömung, die nicht zu unterschätzen ist. Man kann die Debatte und Kruzifix und Kopftuch als überflüssig empfinden – die latente Meinungsmache gegen eine andere große Weltreligion dagegen nicht. Daß sich Atheisten und Agnostiker überhaupt mit Religionsfragen beschäftigen (müssen), ist ein Schritt in die Vergangenheit. Der „Krieg gegen den Terrorismus“ und die Einwanderungsfrage haben eines gemeinsam: ihre Aufgeblasenheit zu einem Krieg der Religionen.

Das findet Ausdruck in den Medien seit 9/11/2001. Der beunruhige Fakt der Geschichte ist, daß selbst ordentliche Gerichte, die erheblich zu checks & balances beitragen sollen, weil diese das Recht für jedermann zu wahren verpflichtet sind, von religiösen Überzeugungen geleitet werden. Recht ist eingefärbt von religiösen Überzeugungen und damit eben nicht gleich für jedermann.

 

Quellen: