Hobbes und die Autorität des Staates

Einführung

Thomas Hobbes
Thomas Hobbes

„Auctoritasnon veritas facit legem“ (Autorität, nicht Wahrheit schafft das Recht). Diese Aussage aus Hobbes‘ Werken umreißt seine Philosophie treffend. Er war ein Zeitgenosse des Barocks und neben ihm fallen Namen wie Descartes, Lamettrie, Laplace, Galilei oder Newton. Thomas Hobbes, geboren 1588, hielt das menschliche Dasein nicht für seelischer oder geistiger Natur. Vielmehr bestehen nach seiner Meinung alle Phänomene der Natur – Lebewesen einbegriffen – aus winzigen Stoffpartikeln. Auch das Bewußtsein des Menschen ist nichts anderes, als die Bewegung winziger Stoffpartikel im Gehirn. Es war die materialistische Auffassung in der Zeit eines mechanistischen Weltbildes.
Es ergibt sich, dass Hobbes daraufhin kein Rechtsidealist gewesen sein konnte. Vielmehr verstärkte er den Rechtsrealismus Machiavellis, was in seinem Werk „Leviathan“ zum Ausdruck kommt. Zu seiner materialistischen, bzw. rechtsrealistischen Auffassung trugen nicht zuletzt die Erlebnisse seiner Zeit, wie die Hinrichtung Karls I. und der 20jährige Krieg bei.
Hobbes starb 1679 im stattlichen Alter von 91 Jahren.

Einführung Thomas Hobbes "Auctoritas, non veritas facit legem“ (Autorität, nicht Wahrheit schafft das Recht). Diese Aussage aus Hobbes' Werken umreißt seine Philosophie treffend. Er war ein Zeitgenosse des Barocks und neben ihm fallen Namen wie Descartes, Lamettrie, Laplace, Galilei oder Newton. Thomas Hobbes, geboren 1588, hielt das menschliche Dasein nicht für seelischer oder geistiger Natur. Vielmehr bestehen nach seiner Meinung alle Phänomene der Natur - Lebewesen einbegriffen - aus winzigen Stoffpartikeln. Auch das Bewußtsein des Menschen ist nichts anderes, als die Bewegung winziger Stoffpartikel im Gehirn. Es war die materialistische Auffassung in der Zeit eines mechanistischen Weltbildes.Es ergibt sich, dass Hobbes daraufhin kein Rechtsidealist gewesen […]

Der Leviathan- das Hobbesche Legitimationsmodell des Staates & ius naturale

Der „Leviathan“ bedeutet, aus dem alten Testamnt (Hiob 42:24) übersetzt, soviel wie ein krokodilähnliches, unbezwingbares Wassertier.
Auf dem Titelbild des Hobbeschen Werkes, ist dieses Wesen zu erkennen.

[…]

Hobbes Rechtsphilosophie nimmt den Ausgang vom Naturzustand: Wie wäre es, wenn kein Staat existierte?
Zunächst sind im Naturzustand alle Menschen frei und von gleicher Fähigkeit. Diese Gleichheit, die Hobbes meint, verkennt nicht, daß Menschen mit unterschiedlichen geistigen und körperlichen Fähigkeiten ausgestattet sind. Doch ist es der Geist, der die körperliche Schwäche ausgleicht und umgekehrt. Der Mensch besitzt dadurch gleiche Fähigkeiten, die in eine gleiche Hoffnung münden, „unsere“ Absichten erreichen zu können. Streben „zwei Menschen nach demselben Gegenstand“ – was nicht selten vorkommt – „den sie nicht zusammen genießen können, so werden sie Feinde…“.
Es ist also Schlechtigkeit des Menschen, die ihn zu Mißtrauen gegenüber jeden zwingt.
Die dem Menschen angeborene Freiheit ist ein natürliches Recht, das ius naturale. Diese Freiheit besitzt konsequenterweise jeder Mensch. Doch beim Ausschöpfen dieser Freiheit greift man zumeist in die Freiheit eines anderen ein:

Für Hobbes sind es drei Konfliktursachen, die in der menschlichen Natur liegen: Konkurrenz, Mißtrauen und Ruhmsucht.

Hoerster, S.110 o: „… Erstens Konkurrenz, zweitens Mißtrauen drittens Ruhmsucht. Die erste führt zu Übergriffen der Menschen des Gewinnes, die zweite der Sicherheit und die dritte des Ansehens wegen. Die ersten wenden Gewalt an, um sich zum Herrn über andere Männer und deren Frauen, Kinder und Vieh zu machen, die zweiten, um dies zu verteidigen, und die dritten wegen Kleinigkeiten wie ein Wort, ein Lächeln, eine verschiedene Meinung oder jedes andere Zeichen von Geringschätzung, das ; entweder direkt gegen sie selbst gerichtet ist oder in einem Tadel ihrer Verwandtschaft, ihrer Freunde, ihres Volks, ihres Berufs oder ihres Namens besteht.“

Jedermann hat ein natürliches Recht (ius naturale) auf alles, sogar auf den Körper eines anderen, denn es gibt nichts, was die Freiheit eines Menschen im Naturzustand hindern könnte. Kurz: Naturzustand ist Freiheit ohne Grenzen.

„Das natürliche Recht, in der Literatur gewöhnlich jus naturale genannt, ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht.“

Das Ergebnis ist der Kriegszustand – jeder gegen jeden, bellum omnium contra omnes (lat.). Dieser Zustand wird auch mit den Worten homo homini lupus – der Mensch ist seinen Mitmenschen ein Wolf – umschrieben.

Hoerster, S.110: „Daraus ergibt sich klar, daß die Menschen während der Zeit, in der sie ohne eine allgemeine, sie alle im Zaum haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden. Denn Krieg besteht nicht nur in Schlachten oder Kampfhandlungen, sondern in einem Zeitraum, in dem der Wille zum Kampf genügend bekannt ist. Und deshalb gehört zum Wesen des Krieges der Begriff Zeit, wie zum Wesen des Wetters. Denn wie das Wesen des schlechten Wetters nicht in ein oder zwei Regenschauern liegt, sondern in einer Neigung hierzu während mehrerer Tage, so besteht das Wesen des Kriegs nicht in tatsächlichen Kampfhandlungen, sondern in der bekannten Bereitschaft dazu während der ganzen Zeit, in der man sich des Gegenteils nicht sicher sein kann. Jede andere Zeit ist Frieden. „

Hobbes hat also ein egoistisches Menschenbild, was oftmals Kritiker auf den Plan ruft. Doch ist dieses Menschenbild aus kritischer Beobachtung der Geschichte gewonnen, also ein rein empirischer Teil der Hobbeschen Rechtsphilosophie. Und ganz einfach ist ein solch negatives Menschenbild nicht einfach von der Hand zu weisen, denn schon die Tatsache, daß von 10.000 Jahren Menschheitsgeschichte nur 200 Jahre Frieden waren, steht dafür.
Auch die ständige Unzufriedenheit des Menschen läßt diesen Krieg nie enden – selbst dann nicht, wenn das natürliche Paradies einträte.

Hoerster, S.110: „Daraus ergibt sich klar, daß die Menschen während der Zeit, in der sie ohne eine allgemeine, sie alle im Zaum haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden. Denn Krieg besteht nicht nur in Schlachten oder Kampfhandlungen, sondern in einem Zeitraum, in dem der Wille zum Kampf genügend bekannt ist. Und deshalb gehört zum Wesen des Krieges der Begriff Zeit, wie zum Wesen des Wetters. Denn wie das Wesen des schlechten Wetters nicht in ein oder zwei Regenschauern liegt, sondern in einer Neigung hierzu während mehrerer Tage, so besteht das Wesen des Kriegs nicht in tatsächlichen Kampfhandlungen, sondern in der bekannten Bereitschaft dazu während der ganzen Zeit, in der man sich des Gegenteils nicht sicher sein kann. Jede andere Zeit ist Frieden. „

Im Zustand des Krieges, zählen Begriffe wie Recht, Unrecht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit nicht, denn Gewalt und Betrug sind im Krieg die „Kardinaltugenden“.

Hoerster, S.113 o.: „Eine weitere Folge dieses Krieges eines jeden gegen jeden ist, daß nichts ungerecht sein kann. Die Begriffe von Recht und Unrecht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit haben hier keinen Platz. Wo keine allgemeine Gewalt ist, ist kein Gesetz, und wo kein Gesetz, keine Ungerechtigkeit. Gewalt und Betrug sind im Krieg die beiden Kardinaltugenden. Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit gehören weder zu den körperlichen noch zu den geistigen Tugenden. Gehörten sie dazu, so müßten sie in einem Menschen, der sich allein auf der Welt befände, ebenso vorkommen wie seine Sinne und Leidenschaften. Sie sind Eigenschaften die sich auf den in der Gesellschaft, nicht in der Einsamkeit befindlichen Menschen beziehen. Eine weitere Folge dieses Zustandes ist, daß es weder Eigentum noch Herrschaft, noch ein bestimmtes Mein und Dein gibt, sondern daß jedem nur das gehört, was er erlangen kann, und zwar so lange, wie er es zu behaupten vermag. Und soviel über den elenden Zustand, in den der Mensch durch die reine Natur tatsächlich versetzt wird wenn auch mit einer Möglichkeit, herauszukommen, die teils in den Leidenschaften, teils in seiner Vernunft liegt.“

Wie kann man den Menschen friedfertig machen und diesem Krieg ein Ende bereiten? Durch eine Macht, die die Menschen kontrolliert und im Zaume hält? Und wie kann sie das?

Zunächst gibt es, im Menschen selbst angelegt, eine „Leidenschaft“, die ihn friedfertig macht. Das ist „die Todesfurcht, das Verlangen nach den Dingen, die zu einem angenehmen Leben notwendig sind und die Hoffnung, sie durch Fleiß erlangen zu können.“ Es sind Gebote der Natur, welche die Vernunft erkennt und welche die Grundsätze des Friedens legen. Hobbes spricht vom lex naturalis, welches nicht mit der Freiheit, alles tun zu können, dem jus naturale verwechselt werden soll .

„Das natürliche Recht, in der Literatur gewöhnlich jus naturale genannt, ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht.“

„Denn Recht (jus)besteht in der Freiheit, etwas zu tun oder zu unterlassen, während ein Gesetz (lex) dazu bestimmt oder verpflichtet, etwas zu tun oder zu unterlassen.“

Das lex naturalis ist also Gegenspieler zum jus naturale. Denn Gesetze (lex) beschränken Rechte (jus). Ist dieses lex naturalis wieder als eine Art überempirisches Naturrecht zu verstehen? Nein! Hobbes war Rechtsrealist. Man kann wählen zwischen den Alternativen Krieg oder friedvoller Ordnung. Die Wahl fällt wie von selbst auf das letztere: Der Mensch will (nicht zuletzt aus Furcht) dem verhaßten Zustand des bellum omnium contra omnes entgehen. Metaphysische Begründung ist nicht weiter notwendig.

Es ist also vernünftig, die Ordnung und den Frieden dem Kriegszustande vorzuziehen. Doch muß dann der Mensch die Freiheit des anderen in seine Freiheit eingreifen zu lassen. Das tut der Mensch aus der Vernunft heraus. Wenn das aber bedeuten sollte, etwas seiner Freiheit abzugeben, warum sollte der Mensch dies als vernünftig empfinden? Nach der Hobbeschen Vorstellung vom Menschen wäre dies nicht ohne weiteres der Fall. Es ist lediglich das Ziel der Selbsterhaltung und die Besinnung darauf, durch Selbstbeschränkung eigener und gleichzeitig Freiheiten anderer, ein zufriedeneres Leben führen zu können, woraus diese Vernunft entspringt. Es sind empirische, selbstevidente Zwecke, die dem Menschen ein solches Verhalten abnötigen.

Durch die Vernunft leiten sich folgende grundlegenden, natürlichen Gesetze des lex naturalis ab; man lese dies im Original:

1. „Folglich ist dies eine Vorschrift oder allgemeine Regel der Vernunft: Jedermann hat sich um Frieden zu bemühen, solange dazu Hoffnung besteht. Kann er ihn nicht herstellen,  darf er sich alle Hilfsmittel und Vorteile des Kriegs verschaffen und sie benutzen. Der erste Teil dieser Regel enthält das erste und grundlegende Gesetz der Natur, nämlich: Suche Frieden und halte ihn ein. Der zweite Teil enthält den obersten Grundsatz des natürlichen Rechts: Wir sind befugt, uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.“

2. „Aus diesem grundlegenden Gesetz der Natur, das den Menschen befiehlt, sich um Frieden zu bemühen wird das zweite Gesetz der Natur abgeleitet: Jedermann soll freiwillig, wenn andere ebenfalls dazu bereit sind, auf sein Recht auf alles verzichten, soweit er dies um des Friedens und der Selbstverteidigung Willen für notwendig hält, und er soll sich mit soviel Freiheit gegenüber anderen zufrieden geben, wie er anderen selbst einräumen würde.“

Eine anzustrebende Ordnung bedarf Unterwerfung unter eine Macht, deren Zwangsgewalt und deren Gesetze. Das (positive) staatliche Recht ist Mittel zum Zweck – und zwar zu dem bisher besprochenen: Zur Beendigung des Kriegszustandes. Das Ergebnis sind Frieden, geschütztes Leben Sicherheit der erworbenen Güter, Ruhe, bequemeres Leben usw…
Diese anzustrebende Macht ist Hobbes Leviathan. Er erhält seine Macht durch den Zusammenschluß der Einzelnen im Volk, wobei jeder einen Teil seines Rechts, seiner gesamten Macht und Stärke, diesem Staat Macht verleiht. Alle Macht zusammen, ist unbezwingbar – der Leviathan.
Doch es ist nicht der Staat, mit dem der Einzelne einen Vertrag schließt, nach dem Motto „ich übertrage dir meine Macht…“, sondern es ist ein Vertrag eines jedem mit jedem im Staat. Das ist Grundmuster des Hobbesches Staatsvertrages, wie er später immer wieder aufgegriffen werden wird.
Dabei ist es nicht der richtige Inhalt, die Wahrheit, sondern die Macht des „Leviathan“ macht das Recht. „auctoritas non veritas facit legem“. Der Mensch gibt einen Teil seiner Freiheit, das Recht, sich selbst zu regieren, als ein „Steuerelement“ an den Staat ab und bekommt den Frieden und die Ordnung dafür. Es bleibt nicht einmal ein Widerstandsrecht – die Unterwerfung geschieht ohne jede Restriktion der staatlichen Macht. M.a.W.: Der Staat hat selbst das Recht, zu töten. Eine überdeutliche rechtspositivistische Position.

Besonders verdeutlicht wird das durch folgende Zeilen:

Der alleinige Weg zur Errichtung einer solchen allgemeinen Gewalt, die in der Lage ist, die Menschen vor dem Angriff Fremder und vor gegenseitigen Übergriffen zu schützen und ihnen dadurch eine solche Sicherheit zu verschaffen, daß sie sich durch eigenen Fleiß und von den Früchten der Erde ernähren und zufrieden leben können, liegt in der (Übertragung ihrer gesamten Macht und Stärke auf einen Menschen oder eine Ver-sammlung von Menschen, die ihre Einzelwillen durch Stimmenmehrheit auf einen Willen reduzieren können. Das heißt soviel wie einen Menschen oder eine Versammlung von Menschen bestimmen, die deren Person verkörpern sollen, und bedeutet, daß jedermann alles als eigen anerkennt, was derjenige, der auf diese Weise seine Person verkörpert, in Dingen des allgemeinen Friedens und der allgemeinen Sicherheit tun oder veranlassen wird, und sich selbst als Autor alles dessen bekennt und dabei den eigenen Willen und das eigene Urteil seinem Willen und Urteil unterwirft. Dies ist mehr als Zustimmung oder Übereinstimmung: Es ist eine wirkliche Einheit aller in ein und derselben Person, die durch Vertrag eines jeden mit jedem zustande kam, als hätte jeder zu jedem gesagt: Ich autorisiere diesen Menschen oder diese Versammlung von Menschen und übertrage ihnen nein Recht, mich zu regieren, unter der Bedingung, dal3 du ihnen ebenso dein Recht überträgst und alle ihre Handlungen autorisierst. Ist dies geschehen, so nennt man diese zu einer Person vereinte Menge Staat, auf lateinisch civitas. Dies ist die Erzeugung jenes großen Leviathan oder besser, um es ehrerbietiger auszudrücken, jenes sterblichen Gottes, dem wir unter dem uns-terblichen Gott unseren Frieden und Schutz verdanken. Denn durch diese ihm von jedem einzelnen im Staate verliehene Autorität steht ihm so viel Mache und Stärke zur Verfügung, die auf ihn übertragen worden sind, daß er durch den dadurch erzeugten Schrecken in die Lage versetzt wird, den Willen aller auf den innerstaatlichen Frieden und auf gegenseitige Hilfe gegen aus-wärtige Feinde hinzulenken. Hierin liegt das Wesen des Staates, der, um eine Definition zu geben, eine Person ist, bei der sich jeder einzelne einer großen Menge durch gegenseitigen Vertrag eines jeden mit jedem zum Autor ihrer Handlungen gemacht hat, ; zu dem Zweck, daß sie die Stärke und Hilfsmittel aller so, wie sie es für zweckmäßig hält, für den Frieden und die gemeinsame , Verteidigung einsetzt.“

Die Legitimitätsfrage

Der Souverän erhält seine Macht letztlich durch seine Untertanen. Wie sieht es aber umgekehrt aus? Woher bezieht der Souverän nach innen seine Legitimität? Es wurde schon angesprochen: Der Preis der Souveränität bedeutet für Hobbes die Fähigkeit des Staates, seine Bürger zu schützen („mutual relation of protection and obedience“). Hier schafft Hobbes einen Prüfungspunkt für staatliche Legitimität. Sein Kriterium: Fähigkeit des Souveräns zum Schutz seiner Untertanen.

Ertrag

Die Hobbesche Rechtsphilosophie ist Staatsphilosophie. In der heutigen BRD besteht ein gleiches Prinzip – im Grunde, wie es sich Thomas Hobbes vorstellte.
Aus Art. 20 GG ergeben sich fünf Staatseigenschaften der BRD: Die BRD ist föderativ, sozial, demokratisch, republikanisch und umweltbezogen.
Nur des Verständnisses wegen wird auf die richtige Deutung des Begriffs „republikanisch“ hingewiesen. Hier ist der ursprüngliche Begriffsinhalt gemeint: res publica – der Staat als Sache des Volkes.
Zurück – und zwar zur Demokratie. Deutschland hat eine repräsentative Demokratie. Ganz gleich dem Hobbeschen Prinzip: Die Macht der einzelnen wird gebündelt und einer Gruppe von Menschen übertragen, die eine Gegenleistung erbringen: Frieden, Sicherheit innen und außen und Ordnung. Eine Art Staatsvertrag also.
Und zwischendurch die Frage, was ist ein Staat? Kann man dies nun erklären, nach dem (kurzen) rechtsphilosophischen Exkurs? Man nehme (wieder) Hobbes:

Hierin liegt das Wesen des Staates, der, um eine Definition zu geben, eine Person ist, bei der sich jeder einzelne einer großen Menge durch gegenseitigen Vertrag eines jeden mit jedem zum Autor ihrer Handlungen gemacht hat, ; zu dem Zweck, daß sie die Stärke und Hilfsmittel aller so, wie sie es für zweckmäßig hält, für den Frieden und die gemeinsame , Verteidigung einsetzt.“

Doch sollte vor einen zu extensiven Auslegung Hobbes gewarnt werden: Eine unbedingte Unterwerfung unter den Staat des Friedens, der Sicherheit und der Ordnung willen, führt zum Polizeistaat, zur absolutistischen Herrschaft, welche das (positive) Recht für die Staatsbürger festsetzt. Einer Abweichung zwischen dem was Gesetz und dem was Recht ist, kann im strengen Sinne kein Widerstand entgegengesetzt werden.


Nach allen Ausführungen ist dem interessierten Leser wärmstens die Lektüre des Hobbeschen Texte zu empfehlen. Gut eignet sich z.B. Norbert Hoerster, Klassische Texte der Staatsphilosophie im dtv als Minimum.


[1] Für Laplace würde die Zukunft offen vor Augen liegen, wenn eine Intelligenz die Position aller Stoffpartikel zu irgendeinem gewissen Zeitpunkt wüßte. In der Tat eine einleuchtende Auffassung. Es erinnert an die emepdoklische Naturphilosophie, wonach alle Elementarbausteine als ewig Seiendes nur durch Neukombination die erfahrbare, veränderbare Welt schaffen. Die Laplac’sche Auffassung ist eine gesteigerte Form des Mechanismus: der Determinismus.

 

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