Das Leistungsschutzgesetz - GEMA für Google?

Ist es fair, dass Google News Millionenumsätze mit dem Bereitstellen von fremden Daten verdient, während die Presseverlage im digitalen Zeitalter um ihr Dasein kämpfen müssen? Eine Antwort bietet das Motiv des Entwurfes des neuen Leistungsschutzgesetzes - ein absurdes Zeugnis traditioneller Verzweiflung im digitalen Zeitalter. Ist es fair, dass Google News Millionenumsätze mit dem Bereitstellen von fremden Daten verdient, während die Presseverlage im digitalen Zeitalter um ihr Dasein kämpfen müssen? Eine Antwort bietet das Motiv des Entwurfes des neuen Leistungsschutzgesetzes - ein absurdes Zeugnis traditioneller Verzweiflung im digitalen Zeitalter.   "Der Verleger hat kein eigenes Recht zu schützen, was er geschaffen hat." Ein Zitat aus dem Youtube-Video "Pro-Leistungsschutzrecht". Weiter heißt es, dass die Reputation eines Presseartikels von der Marke des Verlages […]

Wir fordern: Klopapier, zweilagig, ungebleicht.

Die Medien fragen sich, was die "Okkupanten" denn nun fordern? Man pickt sich einzelne Stimmen heraus mit durchaus unterschiedlichen Aussagen. Letztlich lassen sich diese unter ein großes Ziel subsumieren: Die Wiedereinführung von echter Demokratie, welche die Gier ruiniert hat. Ich habe das mal konkretisiert: 1. Kappung von Privateigentum auf zwei Millionen Euro und Verteilung auf Arbeitnehmer oder Kommunen. Eine Enteignung dieser Art lässt einige aufschreien – aber ist das tatsächlich die Mehrheit? Mit zwei Millionen lässt es sich gut leben. Im Gegenzug werden Unternehmer weiterhin vor Durchgriffshaftungen über ihre Kapitalgesellschaften geschützt. 2. Kapitalgesellschaften müssen ein Mindesteigenkapital von 50% haben – das gilt insbesondere für Banken. Und dass Unternehmen für Spekulationen die auf den Rahmen dieser 50% beschränkt sind - voll […]

Muster zur neuen Widerrufsbelehrung für Online-Shops

Seit heute, dem 11.06.2010, gelten für Online-Händler neue Regeln: Der Gesetzgeber hat (endlich) die notwendige Formulierung der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen in eigene Worte gefaßt. Dazu gesellt sich auch das neue Muster für die Rückgabebelehrung, welches ebenso ab dem 11.06.2010 übergangslos gilt. Der Einsatz (einer) dieser Mustertexte ist dringend empfehlenswert, denn er bietet neben relativer Abmahnwahn-Sicherheit auch Rechtssicherheit wie nie zuvor. Da die Muster nun zum Gesetzesrang avanciert sind, können deutsche Gerichte derartige Belehrungen nicht mehr als fehlerhaft einstufen (wie in der Vergangenheit geschehen). Widerruf oder Rücktritt? Sie sollten sich zunächst im Klaren sein, welches Recht Sie Ihren Kunden einräumen. Nach §312 I 2 BGB können Sie alternativ zum Widerrufsrecht auch ein Rücktrittsrecht einräumen. Die Unterschiede liegen wesentlich hier: Entscheiden Sie […]

Abmahnwelle, die unendliche Geschichte? :: Widerrufsrecht im Onlinehandel

Betreiber von Internet-Shops müssen neuerdings wieder auf der Hut sein: Die Bestimmungen über den Widerruf von Fernabsatzgeschäften wurden vom Landgericht Berlin präzisiert - mit weitreichenden Auswirkungen für die Widerrufsbelehrungen von Shopbetreibern. Betreiber von Internet-Shops müssen neuerdings wieder auf der Hut sein: Die Bestimmungen über den Widerruf von Fernabsatzgeschäften wurden vom Landgericht Berlin präzisiert - mit weitreichenden Auswirkungen für die Widerrufsbelehrungen von Shopbetreibern. Nach §355 I S. 2 BGB hat ein Verbraucher die Möglichkeit, einen über das Internet geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Frist zur Widerrufsmöglichkeit beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, "zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt bekommen hat - bei Warensendungen nicht vor deren Eintreffen beim Empfänger. […]

Impressum, Haftungsausschluss, Disclaimer - ein Thema für Weblogs?

Was ist dran am Haftungsausschluß? Wer muß den auf seiner Webseite haben? Und was ist der Unterschied zum Impressum? Was sollte ein Disclaimer zum Inhalt haben? Und wie ist das mit dem Copyright? Dieser Artikel wendet sich an Betreiber von Webseiten und Weblogs, die sich über wesentliche Anforderungen informieren können, sodaß ihnen kein böses Erwachen droht, falls ein abmahnhungriger Anwalt sich auf deren Seite verirrt. 1.Rechtliche Grundlagen Bis zum Beginn des Jahres 2007 galten für Diensteanbieter - also u.a. Betreiber von Webseiten (und damit Weblogs) wesentlich drei Gesetze: Das Teledienstegesetz (TDG), der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das erste wurde am 01.03.2007 durch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Auch Teile des MDStV sind von Reformen erfaßt. Das gute alte Urheberrecht, […]