Wie steht es mit dem Rechtsstaat?
Die Forderung des Innenministers, Strafen zur Abschreckung heranzuziehen, sind tiefster Populismus und strafrechtstheoretischer Unsinn. In Deutschland wird das Strafrecht noch immer weitgehend vom Gedanken der Resozialisierung getragen. Die Aufklärungsquote, nicht das Strafmaß bestimmt die Effektivität des Rechtsfriedens und der Ordnung im Land. Der populistische Weg führt ultima ratio zurück zur Todesstrafe, deren Abschreckungswirkung empirisch nicht belegt ist. Mit anderen Worten: Affektgetriebene Taten werden weiterhin stattfinden.