Panik! "Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können"

Es ist der neueste "Hype": Die Bundestags-Verschwörung gegen den Bürger. Angeblich gibt es bei allen Parteien im Bundestag (ausgenommen DIE LINKE) Bestrebungen, "den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Offiziell, um die Überlastung des Gerichts einzudämmen. Angeblich wenden sich mittlerweile zu viele Bürger an das Gericht – und dieses könne die Überlastung nicht mehr bewältigen." (Quelle: Dt. Mittelstands Nachrichten). Auf anderen Seiten (hier und hier) wird heiß diskutiert, wie sehr die Rechte des "kleinen Mannes (mal wieder) beschnitten werden". In der Essenz konzentrieren sich die Kommentare auf Befürchtungen, Grundgesetzänderungen ohne Volksbeteiligung vorzunehmen. Offenbar verwechseln viele der Kommentatoren, daß eine Änderung im Grundgesetz nicht gleichzeitig eine Änderung der Grundrechte bedeutet. Jene finden sich in den Artikeln 1 bis 19 der Verfassung und sind von der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes (Art. 79 III GG) erfaßt - also grundsätzlich vom Bundestag und Bundesrat nicht abänderbar. Artikel 93 GG dagegen ist regelt die Antragsvoraussetzungen für eine abstrakte Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht. Er regelt Antragsformalia, keine Grundrechte. Abstrakte Normenkontrolle bedeutet, daß bestimmte Personen oder Personengruppen einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht stellen kann, damit jenes ein überprüft, ob ein bestimmtes Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Artikel 93 schränkt lediglich das Antragsrecht "Jedermanns", von Parteien, Kommunen etc. ein, indem er fordert, daß man in gewissen […]

Pinterest vs. MegauploadPin(terest) some banknotes to your wall - just in case...

Eine ironische Situation zu Zeiten von ACTA: Pinterest ist zum "Shooting Star" am "Social Sharing" Himmel geworden und es wird geteilt, was das Zeug hält. Bei den Inhalten handelt es sich vornehmlich - oder gar ausschließlich - um Bilder. Nicht nur die juristische Welt fragt sich, inwiefern am Sockel des Urheberrechts gerüttelt wird, auch jedem Nutzer ist über die letzten Wochen kräftig ins Unrechtsbewußtsein geredet worden.It's an ironic situation when the world pushes ACTA to keep freedom of information exchange and along comes Pinterest which allows people to pin and repin, spread and consume images, videos etc. It is not about the fact that Pinterest particularly encourages people not to ponder about the implications of copyright but that it uses […]

Die Kriminalisierung der Masse

Kim Schmitz, aka Kim dot com, aka Kimble wurde vom FBI in die Mangel genommen. Eine seiner Seiten, megaupload.com, auch. Man kann das schön an der neuen Aufmachung der Seite bewundern, wenn man sie besucht:Drei Logos prangen dem zum Download geneigten Surfer entgegen. Es sind die Siegel des Department of Justice, des FBI Cyber Program und des National Intellectual Property Rights Coordination Center (NIPRCC). Gegenüber dem unformatierten Text des Bundeskriminalamtes auf der kino.to Webseite, recht beeindruckend. Eines steht fest: die Amerikaner haben eine Menge Pathos und lieben Symbolistik. Das NIPRCC wurde 2000 gegründet, mit der Absicht, den diversen amerikanischen Strafverfolgungsbehörden eine Dachorganisation zu geben, die sich speziell auf die Verfolgung von Vergehen gegen Urheber- und Markenrechte konzentriert. Interessanterweise war und […]

Moment mal, hieß es nicht, Eigentum verpflichtet?

Kapitalismus ist nicht als solcher zu verdammen. Er ist – entsprechend alter Lehren und Philosophen vom Zen über Sokrates bis zur Volksweisheit der Mäßigung – als gesunder Wettbewerb zu unserem Fortkommen notwendig. Er schafft freiwilliges Wachstum. In humaner Form schafft er nicht Angst vor der Freiheit, weil man in permanenter Furcht vor Arbeitslosigkeit lebt, sondern er nutzt seinen Gewinn als Gewinn für alle. Wie steht es mit dem deutschen Artikel 14 Absatz I des Grundgesetzes? Eigentum verpflichtet. Allein die Beachtung dieses Artikels in aktiver Form wäre ein Fortschrittt. Es ist dem deutschen Grundgesetz immanent, daß (Grund)Recht durch oder aufgrund Gesetzes eingeschränkt werden können. Doch in den Siebziger Jahren des letzen Jahrhunderts wurden diese Einschränkungen als liberal verkauft: Der tollwütige Köter […]

Muster zur neuen Widerrufsbelehrung für Online-Shops

Seit heute, dem 11.06.2010, gelten für Online-Händler neue Regeln: Der Gesetzgeber hat (endlich) die notwendige Formulierung der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen in eigene Worte gefaßt. Dazu gesellt sich auch das neue Muster für die Rückgabebelehrung, welches ebenso ab dem 11.06.2010 übergangslos gilt. Der Einsatz (einer) dieser Mustertexte ist dringend empfehlenswert, denn er bietet neben relativer Abmahnwahn-Sicherheit auch Rechtssicherheit wie nie zuvor. Da die Muster nun zum Gesetzesrang avanciert sind, können deutsche Gerichte derartige Belehrungen nicht mehr als fehlerhaft einstufen (wie in der Vergangenheit geschehen). Widerruf oder Rücktritt? Sie sollten sich zunächst im Klaren sein, welches Recht Sie Ihren Kunden einräumen. Nach §312 I 2 BGB können Sie alternativ zum Widerrufsrecht auch ein Rücktrittsrecht einräumen. Die Unterschiede liegen wesentlich hier: Entscheiden Sie […]

Abmahnwelle, die unendliche Geschichte? :: Widerrufsrecht im Onlinehandel

Betreiber von Internet-Shops müssen neuerdings wieder auf der Hut sein: Die Bestimmungen über den Widerruf von Fernabsatzgeschäften wurden vom Landgericht Berlin präzisiert - mit weitreichenden Auswirkungen für die Widerrufsbelehrungen von Shopbetreibern. Betreiber von Internet-Shops müssen neuerdings wieder auf der Hut sein: Die Bestimmungen über den Widerruf von Fernabsatzgeschäften wurden vom Landgericht Berlin präzisiert - mit weitreichenden Auswirkungen für die Widerrufsbelehrungen von Shopbetreibern. Nach §355 I S. 2 BGB hat ein Verbraucher die Möglichkeit, einen über das Internet geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Frist zur Widerrufsmöglichkeit beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, "zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt bekommen hat - bei Warensendungen nicht vor deren Eintreffen beim Empfänger. […]

Effektive Abzocke

Wer hätte das nicht gern: Für (fast) keinen Aufwand das große Geld. Und das regelmäßig. Dieser Wunsch ist alt - und die Tricks und Methoden auch. Die einfachsten sind wohl die genialsten: Man geht auf Bauernfang. Der "Bauer" ist heutzutage der Verbraucher; es gibt auch den alten Spruch den "Dummen zu finden", wenngleich es kein Zeichen von Dummheit ist, auf (heutzuage sog. "Phishing") Betrügereien hereinzufallen - eher ein Zeichen, von mißbrauchtem Vertrauen. Schon zu Grimms Zeiten wurden Brotkügelchen als Medizin verkauft. Unumwunden zunächst eine Regel Nummer Eins: Niemals persönliche Daten ohne trifftigen Grund herausgeben! Eine solche "Phishing"-Seite ist beispielsweise http://azureus.download-gratis.de. Nach Vertrauensgrundsätzen eine schamlose Ausnutzung, nach formaljuristischen Gesichtspunkten dennoch kein Betrug. Auf der Seite kann - scheinbar - kostenlos ein […]

Impressum, Haftungsausschluss, Disclaimer - ein Thema für Weblogs?

Was ist dran am Haftungsausschluß? Wer muß den auf seiner Webseite haben? Und was ist der Unterschied zum Impressum? Was sollte ein Disclaimer zum Inhalt haben? Und wie ist das mit dem Copyright? Dieser Artikel wendet sich an Betreiber von Webseiten und Weblogs, die sich über wesentliche Anforderungen informieren können, sodaß ihnen kein böses Erwachen droht, falls ein abmahnhungriger Anwalt sich auf deren Seite verirrt. 1.Rechtliche Grundlagen Bis zum Beginn des Jahres 2007 galten für Diensteanbieter - also u.a. Betreiber von Webseiten (und damit Weblogs) wesentlich drei Gesetze: Das Teledienstegesetz (TDG), der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das erste wurde am 01.03.2007 durch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Auch Teile des MDStV sind von Reformen erfaßt. Das gute alte Urheberrecht, […]

Quod erat demonstrandum: Wo der Mensch Objekt ist

"Bei CallOn hatte ich eine Kollegin kennengelernt, die von der Arbeitsagentur zu einem Callcenter namens ZIU-International geschickt worden war. Dort, erzählte sie mir, seien ihr Verkaufspraktiken abverlangt worden, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren konnte. Nachdem sie der Arbeitsagentur den Fall unterbreitet hatte, informierte die nicht etwa die Gewerbeaufsicht, sondern bestrafte die Frau mit einer Sperrzeit. Kein Geld, kein Hartz IV, keine Arbeitslosenunterstützung. Sie habe das Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses selbst zu verantworten, hieß es. Man darf keine Skrupel haben im Callcenter. Und mancher kann sich einfach keine Skrupel leisten. " (Günter Wallraff in ZEIT-Magazin vom 22.Mai 2007.)