Panik! "Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können"
Es ist der neueste "Hype": Die Bundestags-Verschwörung gegen den Bürger. Angeblich gibt es bei allen Parteien im Bundestag (ausgenommen DIE LINKE) Bestrebungen, "den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Offiziell, um die Überlastung des Gerichts einzudämmen. Angeblich wenden sich mittlerweile zu viele Bürger an das Gericht – und dieses könne die Überlastung nicht mehr bewältigen." (Quelle: Dt. Mittelstands Nachrichten). Auf anderen Seiten (hier und hier) wird heiß diskutiert, wie sehr die Rechte des "kleinen Mannes (mal wieder) beschnitten werden". In der Essenz konzentrieren sich die Kommentare auf Befürchtungen, Grundgesetzänderungen ohne Volksbeteiligung vorzunehmen. Offenbar verwechseln viele der Kommentatoren, daß eine Änderung im Grundgesetz nicht gleichzeitig eine Änderung der Grundrechte bedeutet. Jene finden sich in den Artikeln 1 bis 19 der Verfassung und sind von der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes (Art. 79 III GG) erfaßt - also grundsätzlich vom Bundestag und Bundesrat nicht abänderbar. Artikel 93 GG dagegen ist regelt die Antragsvoraussetzungen für eine abstrakte Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht. Er regelt Antragsformalia, keine Grundrechte. Abstrakte Normenkontrolle bedeutet, daß bestimmte Personen oder Personengruppen einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht stellen kann, damit jenes ein überprüft, ob ein bestimmtes Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Artikel 93 schränkt lediglich das Antragsrecht "Jedermanns", von Parteien, Kommunen etc. ein, indem er fordert, daß man in gewissen […]