
Das System benutzt die erfolgreiche Strategie anderer Social-Media-Kuratierungsplattformen: Es erlaubt Nutzern das Teilen und Sammeln von jeglichen Inhalten im Netz. Technisch macht es das Kopieren und Kommentieren von Informationen durch die „Pin“ und „Repin“ Funktionen äußerst benutzerfreundlich. Der Begriff „Informationen“ verstreut hier recht akkurat die juristische Unschärfe, auf welche ich beim Teilen von Inhalten hinaus will.
Aus der allgemeinen Auffassung, das Internet sei das Mittel zur Kommunikation, zur Aufklärung und Wissensschöpfung, werden Bewegungen wie jene Anti-ACTA ins Leben gerufen. Wir Deutschen kennen unsere Rechte, besonders jene über die Informationsfreiheit, Art. 5 I, II GG. Doch wo ist der rechtliche Unterschied einer Plattform wie Pinterest zu „Megaupload“?
Schließlich werden Bilder und Videos von Webseiten „heruntergepinnt“ und weiter von einem Nutzerprofi in das nächste kopiert. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Pinterest-Service enthalten einen Absatz über Nutzerinhalte, wonach der Nutzer mit dem Heraufladen seiner Inhalte weitgehende Nutzungsrechte daran an Cold Bew Labs überträgt. Das erfaßt per legem und per logeum jedoch keine Werke, die von vornherein nicht vom Urheber stammen. Pinterest kann sich keine Nutzerrechte von nicht bestehender Urheberschaft ableiten. Das Risiko der Haftung bei Urheberrechtsverletzungen geht immer der Nutzer ein, also auch derjenige, welcher innerhalb Pinterest weiterverbreitet.
Die Mentalität im Internet entspricht weitgehend – ich behaupte, als empirischer und psychologischer Fakt – der des Wilden Westens. In der Weite der neuen Welt mag es Regeln geben – aber sie sind weder in klare Worte gefaßt, noch sind die Gesetzeshüter omni-present. Das Konsumieren von Informationen, seien es Texte, Bilder, Videos oder Musik, die jemand ins Netz gestellt hat, ist Sinn und Zweck des Internet für den Konsumenten. Das sind wir alle. Hand auf’s Herz – insbesondere bei weniger bekannten, privaten Medien fällt uns das Kopieren und Weiterverbreiten leicht, denn „der hat es ja in’s Netz gestellt.“
Die wichtigste .. zur Nutzung von Sozialen Netzwerken, die das Verbreiten von Informationen und Werken erlauben, ist die Tatsache, daß alle Betreiber solcher Plattformen die rechtliche Verantwortung (die Haftung) auf den Nutzer übertragen. Drohen rechtliche Konsequenzen, ist es immer der Nutzer, der aufgrund seiner Mündigkeit haftet. Er hat die Nutzungsbedingungen immerhin akzeptiert. Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Haben Sie die Nutzungsbedingungen von facebook, Google, Apple oder Pinterest gelesen?
Ein juristischer Leitfaden zu rechtlichen Konsequenzen der Nutzung von Pinterest findet sich bei meine Kollegen Thomas Schwenke auf Spreerecht.de – und er empfiehlt Pinterest-Nutzern, schon mal Geld an die Wand zu pinnen – für die kommende Abmahnwelle.
