Muster zur neuen Widerrufsbelehrung für Online-Shops
Seit heute, dem 11.06.2010, gelten für Online-Händler neue Regeln: Der Gesetzgeber hat (endlich) die notwendige Formulierung der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen in eigene Worte gefaßt. Dazu gesellt sich auch das neue Muster für die Rückgabebelehrung, welches ebenso ab dem 11.06.2010 übergangslos gilt. Der Einsatz (einer) dieser Mustertexte ist dringend empfehlenswert, denn er bietet neben relativer Abmahnwahn-Sicherheit auch Rechtssicherheit wie nie zuvor. Da die Muster nun zum Gesetzesrang avanciert sind, können deutsche Gerichte derartige Belehrungen nicht mehr als fehlerhaft einstufen (wie in der Vergangenheit geschehen). Widerruf oder Rücktritt? Sie sollten sich zunächst im Klaren sein, welches Recht Sie Ihren Kunden einräumen. Nach §312 I 2 BGB können Sie alternativ zum Widerrufsrecht auch ein Rücktrittsrecht einräumen. Die Unterschiede liegen wesentlich hier: Entscheiden Sie sich für das Widerrufsrecht, besteht der Vorteil, daß das Porto für die Rücksendung dem Käufer auferlegt werden kann - vorausgesetzt, die betreffenden Waren liegen im Wert unter 40,00 € . Räumen Sie Ihren Kunden ein Rücktrittsrecht ein, muß die Ware fristgerecht - also idR. innerhalb von 14 Tagen - zurückgegeben werden, um den Rücktritt wirksam werden zu lassen. Für den Händler ist das vorteilhafter als der Widerruf - beim letzteren genügt bereits die Mitteilung desselben in Textform durch den Kunden. Die Mustervorlagen Auch wenn der Gesetzgeber die Formulierungen für Widerrufs- […]