Impressum, Haftungsausschluss, Disclaimer - ein Thema für Weblogs?
Was ist dran am Haftungsausschluß? Wer muß den auf seiner Webseite haben? Und was ist der Unterschied zum Impressum? Was sollte ein Disclaimer zum Inhalt haben? Und wie ist das mit dem Copyright? Dieser Artikel wendet sich an Betreiber von Webseiten und Weblogs, die sich über wesentliche Anforderungen informieren können, sodaß ihnen kein böses Erwachen droht, falls ein abmahnhungriger Anwalt sich auf deren Seite verirrt. 1.Rechtliche Grundlagen Bis zum Beginn des Jahres 2007 galten für Diensteanbieter - also u.a. Betreiber von Webseiten (und damit Weblogs) wesentlich drei Gesetze: Das Teledienstegesetz (TDG), der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das erste wurde am 01.03.2007 durch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Auch Teile des MDStV sind von Reformen erfaßt. Das gute alte Urheberrecht, geregelt im UrhG, gilt für sich weiter. Zu beachten ist ebenso der Rundfunkstaatsvertrag (RFDStV), der in seinem Abschnitt IV (§§54 ff) für Telemedien - also Webseiten - gilt. 2. Impressum und Disclaimer Muß es auf meine Seite? Beginnen wir mit dem Impressum. Benötigt man ein Impressum auf seiner eigenen Webseite? Zunächst betrifft die Pflicht zur Information jeden Anbieter von Telemedien. Die Unterscheidung von Telediensten und Telemedien wird seit der Gesetzesänderung im März 2007 nicht mehr gemacht. Was das Gesetz unter einem Anbieter von Telemedien versteht, ist in §2 Nrn. 1,2 […]

