Mein Zweifel beim Kreuzworträtseln
Zweifel ist wichtig. Zweifel kann aber auch unpraktisch sein. Wenn in einem Kreuzworträtsel die Lösung zur Frage „gewollte Handlung“ als „Tat“ festgelegt ist, kommen mir eben Zweifel daran. Im Strafrecht ist eine Tat zunächst der objektive Tatbestand, also das, was sich als Fakt ereignet hat. Es ist die Handlung des Täters, welcher Sachen, Werte oder Leben beschädigt oder zerstört. Dazu gesellt sich der subjektive Tatbestand. Das ist die Seite, welche von einem bewußten oder wenigstens einem in-Kauf-nehmenden Willen getragen ist. Wer also beispielsweise einen anderen Menschen mit seinem Auto anfährt und verletzt, kann das fahrlässig, also ohne bewußten Willen getan haben. Er hätte aber auch, zum Beispiel bei Raserei, ahnen müssen, einen solchen Unfall zu verursachen. Dann spricht man von grober Fahrlässigkeit. Die Grade des Willens spielen hier keine Rolle. Dieser kleine Ausflug in das Strafrecht soll verdeutlichen, wohin grundlegende Zweifel führen können. Wäre die Tat immer willentlich, würde jede Straftat vorsätzlich begangen. Das Strafmaß fiele immer maximal aus. Nehme ich die „Tat“ als Lösung im Kreuzworträtsel also hin? Oder denke ich darüber nach und entgegne? Letzteres ist anstrengend und im Kontext eines Kreuzworträtsels und dem Wörtchen „Tat“ scheint Nachdenken müßig, geschweige denn, die Redaktion zu kontaktieren und die Dinge klarzustellen. Wer tut das? Rentner? Arbeitslose? Gelangweilte? Pedanten? An diesem […]